Lehrdienstleister gem. ÖNORM ISO 29990
Bäderpersonalausbildung
Bäderpersonalausbildungen gemäß ÖNORM S1150:2021-7
und Solariumausbildung gem. ÖN EN 16489-1
Alle Ausbildungen werden ab sofort nach der
neuen ÖNORM S1150:2021-7 durchgeführt
Ausbildungen und Inhalte
Voraussetzung für alle Kurse:
- 18. Lebensjahr
- Identifikationsnachweis
- 80% Kursanwesenheit
zusätzliche Ausbildungen:
Helfer- oder Retterschein für BA, BWklein/groß, Bademeister
16-stündige Erste Hilfe Ausbildung bzw. Auffrischung
12-monatige Praxis von Badewart zu Bademeister
die Zusatzausbildungen werden gemäß Risikoanalyse vorgeschrieben
und sind nicht für einen Kursbesuch/Prüfung vorab erforderlich
Badeaufsicht (16 Lehreinheiten)
Badewart für Kleinanlagen (21 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Kleinanlagen (bis 200m2 Wasseroberfläche) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Badeanlagen, Sicherheit, Recht.
Badewart für Großanlagen (36 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Großanlagen (über 200m2 Wasseroberfläche unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie BW/klein; zusätzlich: Physik/Chemie Beckenbäder, Betriebsführung 2, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht 2.
Badewart für Kleinbadeteiche (37 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie KBT/OGW, technische Anlagen KBT, Betriebsführung und Betriebsüberwachung KBT/OGW, Badeanlagen, Pflanzenpflege, Sicherheit, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht, hydrobiologisches Praktikum.
Bädertechniker (41 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasseraufbereitung zuständig ist.
Der Bädertechniker steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, Praktikum, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Haustechnik, Badeanlagen, Sicherheit, technische Grundlagen Sauna/Wellnessanlagen.
Bademeister (73 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht, Betriebsleitung und Personalführung bei größeren Badeanlagen und eventuell angeschlossener Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie Badewart, Saunawart, Bädertechniker; zusätzlich: Hygiene und Betriebsführung, Physik/Chemie KBT/OFG, Betriebsmanagement.
Sonnenstudio-Fachkraft gem. ÖNORM EN 16489-1 (8 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Betreuung eines Solariums unter Berücksichtigung der hygienischen, technische und sicherheitsrelevanten Aspekte.
Inhalte: alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Voraussetzungen: 18. Lebensjahr, Erste-Hilfe-Ausbildung empfohlen
Ausbildungsorte und Termine:
- gemäß Ausbildungkalender
- weitere Termine auf Email-Anfrage
- auch als "Inhouse-Kurse" ab 5 Personen buchbar
- Kurse in ganz Österreich
Kontakt: saunaschule@saunaperle.at
Alle Prüfungen finden am jeweiligen Kursende statt. Die Übergabe der Zertifikate erfolgt nach Geldeingang.
Alle Ausbildungsabschnitte und Qualifikationen entsprechen den geltenden Gesetzen und Normen
Bitte unbedingt die Geschäftsbedingungen und Storno-Richtlinien beachten!