Lehrdienstleister gem. ÖNORM ISO 29990

Bäderpersonalausbildung

Bäderpersonalausbildungen gemäß ÖNORM S1150:2021-7
und Solariumausbildung gem. ÖN EN 16489-1

Alle Ausbildungen werden ab sofort nach der
neuen ÖNORM S1150:2021-7 durchgeführt

 

Ausbildungen und Inhalte

Voraussetzung für alle Kurse:
- 18. Lebensjahr
- Identifikationsnachweis
- 80% Kursanwesenheit
zusätzliche Ausbildungen:
Helfer- oder Retterschein für BA, BWklein/groß, Bademeister
16-stündige Erste Hilfe Ausbildung bzw. Auffrischung
12-monatige Praxis von Badewart zu Bademeister
die Zusatzausbildungen werden gemäß Risikoanalyse vorgeschrieben
und sind nicht für einen Kursbesuch/Prüfung vorab erforderlich


Badeaufsicht (16 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteiche verantwortlich, sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, hygienische Betriebsführung, Badeanlagen, Sicherheit, Kommunikation/Beschwerdemanagement, Recht

Saunawart ohne Kundenbetreuung (16 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Betriebsführung einer Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, hygienische Betriebsführung, Sicherheit, Recht, technische und gesundheitliche Grundlagen für Sauna- und Wellnessanlagen.

NEU:
Saunawart mit Kundenbetreuung
(24 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Betriebsführung einer Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist und im direkten Kundenkontakt steht.
Inhalte: wie Saunawart; zusätzlich: Betriebsführung Grundlagen, Recht und  Normen 2, Kommuniktion/Beschwerdemanagement und Aufgusstechnik (1 Lehreinheit)

Badewart für Kleinanlagen (21 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Kleinanlagen (bis 200m2 Wasseroberfläche) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten  Aspekte zuständig ist.
Inhalte:
Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Badeanlagen, Sicherheit, Recht.

Badewart für Großanlagen
(36 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Großanlagen (über 200m2 Wasseroberfläche unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie BW/klein; zusätzlich: Physik/Chemie Beckenbäder, Betriebsführung 2, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht 2.

Badewart für Kleinbadeteiche
(37 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich:
Qualifizierte Person, welche für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie KBT/OGW, technische Anlagen KBT, Betriebsführung und Betriebsüberwachung KBT/OGW, Badeanlagen, Pflanzenpflege, Sicherheit, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht, hydrobiologisches Praktikum.

Bädertechniker
(41 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasseraufbereitung zuständig ist.
Der Bädertechniker steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, Praktikum, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Haustechnik, Badeanlagen, Sicherheit, technische Grundlagen Sauna/Wellnessanlagen.

Bademeister
(73 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht, Betriebsleitung und Personalführung bei größeren Badeanlagen und eventuell angeschlossener Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie Badewart, Saunawart, Bädertechniker; zusätzlich: Hygiene und Betriebsführung, Physik/Chemie KBT/OFG, Betriebsmanagement.

Sonnenstudio-Fachkraft
gem. ÖNORM EN 16489-1 (8 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Betreuung eines Solariums unter Berücksichtigung der hygienischen, technische und sicherheitsrelevanten Aspekte.
Inhalte: alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Voraussetzungen: 18. Lebensjahr, Erste-Hilfe-Ausbildung empfohlen

Ausbildungsorte und Termine:
- gemäß Ausbildungkalender
- weitere Termine auf Email-Anfrage
- auch als "Inhouse-Kurse" ab 5 Personen buchbar
- Kurse in ganz Österreich

Kontakt: saunaschule@saunaperle.at

Alle Prüfungen finden am jeweiligen Kursende statt. Die Übergabe der Zertifikate erfolgt nach Geldeingang.
Alle Ausbildungsabschnitte und Qualifikationen entsprechen den geltenden Gesetzen und Normen
Bitte unbedingt die Geschäftsbedingungen und Storno-Richtlinien beachten!