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Lehrdienstleister gem. ÖNORM ISO 29990

Bäderpersonalausbildung

Bäderpersonalausbildungen gemäß ÖNORM S1150:2021-7
und Solariumausbildung gem. ÖN EN 16489-1

Alle Ausbildungen werden nach der
ÖNORM S1150:2021-7 durchgeführt

 

Ausbildungen und Inhalte

Voraussetzung für alle Kurse:
- 18. Lebensjahr
- Identifikationsnachweis
- 80% Kursanwesenheit
zusätzliche Ausbildungen:
Helfer- oder Retterschein für BA, BWklein/groß, Bademeister
16-stündige Erste Hilfe Ausbildung bzw. Auffrischung
12-monatige Praxis von Badewart zu Bademeister
die Zusatzausbildungen werden gemäß Risikoanalyse vorgeschrieben
und sind nicht für einen Kursbesuch/Prüfung vorab erforderlich


Badeaufsicht (16 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteiche verantwortlich, sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, hygienische Betriebsführung, Badeanlagen, Sicherheit, Kommunikation/Beschwerdemanagement, Recht

Saunawart ohne Kundenbetreuung (16 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Betriebsführung einer Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, hygienische Betriebsführung, Sicherheit, Recht, technische und gesundheitliche Grundlagen für Sauna- und Wellnessanlagen.

NEU:
 Saunawart mit Kundenbetreuung
 (24 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, die für die Betriebsführung einer Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist und im direkten Kundenkontakt steht.
Inhalte: wie Saunawart; zusätzlich: Betriebsführung Grundlagen, Recht und  Normen 2, Kommuniktion/Beschwerdemanagement und Aufgusstechnik (1 Lehreinheit)

Badewart für Kleinanlagen (21 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Kleinanlagen (bis 200m2 Wasseroberfläche) unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten  Aspekte zuständig ist.
Inhalte: 
Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Badeanlagen, Sicherheit, Recht.

Badewart für Großanlagen
 (36 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht und Betriebsführung von Großanlagen (über 200m2 Wasseroberfläche unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie BW/klein; zusätzlich: Physik/Chemie Beckenbäder, Betriebsführung 2, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht 2.

Badewart für Kleinbadeteiche
 (37 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich:
 Qualifizierte Person, welche für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie KBT/OGW, technische Anlagen KBT, Betriebsführung und Betriebsüberwachung KBT/OGW, Badeanlagen, Pflanzenpflege, Sicherheit, Kommunikation und Beschwerdemanagement, Recht, hydrobiologisches Praktikum.

Bädertechniker
 (41 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für den Betrieb der technischen Einrichtungen, wie Badewasseraufbereitung zuständig ist.
Der Bädertechniker steht nicht im direkten Kundenkontakt.
Inhalte: Bäderhygiene, Physik/Chemie, Badewasseraufbereitung, Praktikum, hygienische Betriebsführung und Betriebsüberwachung, Haustechnik, Badeanlagen, Sicherheit, technische Grundlagen Sauna/Wellnessanlagen.

Bademeister
 (73 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Qualifizierte Person, welche für die Badeaufsicht, Betriebsleitung und Personalführung bei größeren Badeanlagen und eventuell angeschlossener Saunaanlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Inhalte: wie Badewart, Saunawart, Bädertechniker; zusätzlich: Hygiene und Betriebsführung, Physik/Chemie KBT/OFG, Betriebsmanagement.

Sonnenstudio-Fachkraft
 gem. ÖNORM EN 16489-1 (8 Lehreinheiten)
Aufgabenbereich: Betreuung eines Solariums unter Berücksichtigung der hygienischen, technische und sicherheitsrelevanten Aspekte.
Inhalte: alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Voraussetzungen: 18. Lebensjahr, Erste-Hilfe-Ausbildung empfohlen

Ausbildungsorte und Termine:
- gemäß Ausbildungkalender
- weitere Termine auf Email-Anfrage
- auch als "Inhouse-Kurse" ab 5 Personen buchbar
- Kurse in ganz Österreich

Anfragen über das Kontaktformular
Alle Prüfungen finden am jeweiligen Kursende statt.
Die Übergabe der Zertifikate erfolgt nach Geldeingang.
Alle Ausbildungsabschnitte und Qualifikationen entsprechen den geltenden Gesetzen und Normen
Bitte unbedingt die Geschäftsbedingungen und Storno-Richtlinien beachten!

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